Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG für die Website von MedTechMarket UG (haftungsbeschränkt)

Die Website www.medtechmarket24.de richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im medizinischen Bereich, insbesondere an Zahnarztpraxen, Labore und andere Fachbetriebe. Es handelt sich um ein Angebot im Rahmen des Business-to-Business (B2B).

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, sind Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen verpflichtet, sofern diese für Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 2 BFSG bestimmt sind. Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen nicht unter diese gesetzliche Verpflichtung.

Darüber hinaus gilt für Kleinstunternehmen – wie die MedTechMarket UG (haftungsbeschränkt), sofern sie weniger als 10 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von unter 2 Mio. Euro – eine zusätzliche Ausnahme für Dienstleistungen. Diese Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, solange sie keine Produkte vertreiben, die explizit unter das BFSG fallen.

Daher besteht für die MedTechMarket UG (haftungsbeschränkt) aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung der Website. Eine freiwillige Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Barrierefreiheit bleibt möglich und kann bei zukünftigen Änderungen der Zielgruppe oder des Angebots erneut geprüft werden.